+++ UPDATE 03.05.2020+++
Die Krankenkassen in Baden-Württemberg haben sich wie folgt positioniert: Sofern zur Bewältigung einer akuten Krisensituation pHKP notwendig wird und diese aufgrund der Corona-Pandemie nicht in Form eines Hausbesuchs durchgeführt werden kann, ist im Einzelfall auch eine telefonische Leistung möglich.
Vorraussetzungen: Behandelnde ÄrztIn muss informiert sein und befürworten. Die Dienste müssen sich für diesen Einzelfall direkt an die Kassen wenden.
In Niedersachsen gibt es keine einheitliche Lösung über den Einsatz/die Finanzierung telemedizinischer Angebote. Die einzelnen Kassen sperren sich und setzen die Empfehlung des GKV-Spitzenverbandes nur bedingt um. AOK ermöglicht nur bei Angstdiagnosen, BKK empfiehlt bei allen Diagnosen, VdEK gibt keine Empfehlung ab. Außer bei der AOK muss der Arzt bestätigen und nicht nur informiert werden.
Somit ist in Niedersachsen, in der Corona-Krise, keine schnelle bedarfsgerechte Versorgung der PatientInnen zu gewährleisten. In vielen Fällen fallen somit nicht nur andere Versorgungsangebote, sondern auch noch die APP/pHKP weg.
Die AOK Nordost (Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-VP):
„In Einzelfällen ist die Beratung per Telefon oder Video als Einsatz in Rahmen der psychHKP möglich, wenn aufgrund der aktuellen Lage zum Coronavirus kein persönlicher Beratungseinsatz in der Häuslichkeit des Versicherten erbracht werden kann. Der verordnende Vertragsarzt ist darüber zu informieren.“
Die Regelung gilt aktuell bis 31.05.2020.In den Psychiatrischen Institutsambulanzen wurde die Abrechnungsziffer für die Videosprechstunde für alle Berufsgruppen freigegeben.
Die BAPP hat gemeinsam mit der DFPP und dem DV Gemeindepsychiatrie einen ⇒ Brandbrief zur Situation der APP in der Coronakrise verfasst und veröffentlicht
In Bremen ermöglichen AOK + HKK Tele-Angebote über die Einschreibung in vorhandene IV-Verträge.
In Berlin erlauben alle Kassen Tele-Angebote
Die AOK plus (Sachsen + Thüringen) ermöglicht die Abrechnung von Telefonkontakten (interne Information)
Heute stellen wir Ihnen außerdem folgende aktuelle Informationen zur Verfügung:
- „Corona-Brief“ von verschiedenen Verbänden (BV Angehörige psychisch Kranker, Bay. LV Psychiatrie-Erfahrener, DGPPN, Dachverb. Gemeindepsychiatrie, Der Paritätische) an politische Mandatsträger und Strukturen
- Entwurf eines Gesetzes zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen
- Beschlussentwurf des G-BA über u.a. die Verordnung von häuslicher Krankenpflege
- Tragende Gründe für den Beschlussentwurf des G-BA über u.a. die Verordnung von häuslicher Krankenpflege
Es gibt aktuelle ⇒ Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes zur HKP, die Telefon- und Videokontakte ermöglichen. Wann und inwieweit diese Empfehlungen bei den einzelnen Kassen Anwendung finden ist noch unklar.
AOK, IKK, BKK, Knappschaft in Bayern ermöglichen ⇒ Telefonkontakte bei Soziotherapie (25.03.-30.04.2020). Warum nur Soziotherapie?
Die Fachdienste aus Niedersachsen haben einen ⇒ Brandbrief verfasst, den die BAPP uneingeschränkt teilt und die Forderungen auf ganz Deutschland erweitert!
Aktuell gibt es eine ⇒ Regelung mit der AOK Niedersachsen, die unter bestimmten Bedingungen „videotechnische/telefonische Durchführungen“ ermöglicht. Mit anderen Kassen in Niedersachsen gibt es nach unseren Informationen bisher keine entsprechenden Absprachen.
Im Land Bremen wurde ein entsprechendes Anliegen der Leistungserbringer von APP und Soziotherapie abschlägig beschieden. Hierzu gibt es ein ⇒ Positionspapier der KollegInnen.
Bitte informieren Sie uns über mail@bapp.info, über Entwicklungen oder Absprachen in anderen Bereichen/Ländern. Wir werden diese hier bündeln und veröffentlichen.