Ambulante psychiatrische Versorgung von Krisenpatienten kann aktuell nicht sichergestellt werden

Als psychiatrische Fachdienste müssen wir die Versorgungskontinuität aufrechterhalten. Es geht darum, allen psychiatrischen Patienten Stabilität und Halt zu bieten. Wir müssen in dieser besonderen Krisensituation häusliche Auseinandersetzung oder Gewalt verhindern oder schlichten, im Extremfall Suizide verhindern und den Betroffenen helfen. Damit erreichen wir zusätzlich eine Verringerung der Ansteckungsrisiken.

Um diesem besonderen gesellschaftlichen Auftrag nachzukommen, ist es in der jetzigen Situation notwendig, nicht nur direkte persönliche Kontakte durchzuführen, sondern auch Telefon- oder Videoanrufe zu ermöglichen. In der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege ist – im Gegensatz zu vielen vergleichbaren psychiatrischen Versorgungsformen – eine telemedizinische Behandlung nicht vorgesehen.

In der Regel geschieht die Behandlung durch den persönlichen Kontakt von zusätzlich qualifizierten Fachkrankenpflegekräften in der Häuslichkeit der Betroffenen. Wir, als Versorger in der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege, stellen fest, dass psychiatrisch erkrankte Menschen auf Grund der aktuellen gesetzlichen Regelungen und aus Angst vor Corona- Erkrankungen notwendige Termine absagen.

Wir wissen, dass die rechtlichen Grundlagen der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege, im Gegensatz zu vielen Einzelverträgen zur psychiatrischen Versorgung (sog. IV-Verträgen) eine telemedizinische Versorgung noch nicht vorsehen.

Wir sehen und hören aber jeden Tag, dass besondere und zum Teil lebensbedrohliche Situationen, besondere Maßnahmen erfordern. Wir können auch deshalb nicht verstehen, dass eine kleine Leistung, wie telefonische Kontakte zu schwer erkrankten Menschen, nur komplett unzureichend oder gar nicht gewährt wird. Auch vor dem Hintergrund, dass nicht einmal eine Kostensteigerung zu erwarten ist, da die Telefonate ja nur direkte Kontakte ersetzen und nicht den Leistungsumfang erweitern!

Wir fordern, dass sich die Krankenkassen einer unbürokratischen und selbstverständlich befristeten Lösung nicht verschließen und allen psychiatrisch Erkrankten, mit fachärztlichen Diagnosen, telefonische Kontakte zugänglich machen.

Die BAPP schließt sich hiermit einem ⇒ Brief aus Niedersachsen an und erweitert die Forderung auf alle Bundesländer in Deutschland.