BAPP-Stellungnahme zur Ablehnungspraxis von pHKP

Wie in unserer Stellungnahme vom 26.11.2018 ausgeführt, begrüßen wir die Überarbeitung der Richtlinie für psychiatrische häusliche Krankenpflege (pHKP) durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA, 2018) grundsätzlich.

Auch nach unserer Kritik vom 19.12.2018 zeigt die Praxis nun aber vermehrt, dass die veränderte Richtlinie von vielen Kostenträgern noch nicht umfänglich umgesetzt oder auch falsch interpretiert wird.

Die teilweise willkürlich anmutenden Argumentationen zur Verkürzung oder Ablehnung der verordneten Maßnahmen widersprechen gänzlich einer professionell-fachlichen Versorgung und auch der Richtlinie für pHKP. Außerdem sind sie nicht im Interesse der Versicherten, sondern diskriminieren diese, indem sie ihnen berechtigte Leistungen vorenthalten.

Gemeinsam mit der Deutschen Fachgesellschaft Psychiatrische Pflege e.V. (DFPP) und dem Dachverband Gemeindepsychiatrie e.V. fordern wir unserer aktuellen Stellungnahme die Kostenträger nachdrücklich dazu auf, die Richtlinie für psychiatrische häusliche Krankenpflege (pHKP) in der aktuellen Fassung umfänglich und konsequent in ihrer Genehmigungspraxis umzusetzen.

⇒ vollständige Stellungnahme [pdf]