Gute Psychiatrie braucht gute Personalbemessung – und zwar jetzt


Termin Details


Ab dem 1. Januar 2020 wird mit einer Nachfolgeregelung der Psych-PV die „Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik“-Richtlinie (PPP-RL)
wirksam. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist mit der Erstellung beauftragt und hat im Vorfeld der Verabschiedung kaum Informationen über die zu erwartenden Inhalte veröffentlicht. Bis zum Symposium sollten jedoch konkrete Regelungen vorliegen.

Die DGSP möchte im Rahmen des Symposiums die Bedeutung der PPP-Richtlinie für das Pflegepersonal und die weiteren beteiligten Berufsgruppen in den psychiatrischen Kliniken und Abteilungen genau betrachten. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit Expert*innen klären, wie sich die neue Personalbemessung für Menschen in Krisensituationen mit akutem Unterstützungsbedarf auswirkt.

Hierbei geht es auch um die Fragen, inwiefern Auswirkungen auf die Vermeidung von Zwangsbehandlungen zu erwarten sind oder welche Rolle Genesungsbegleiter*innen und Expert*innen aus Erfahrung haben werden.

weitere Infos: www.dgsp-ev.de