Vorbehaltsaufgaben der Pflege

Vorbehaltsaufgaben der Pflege – Pflegewissenschaftliche und pflegerechtliche Grundlegung und Einordnung

Die Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP) gibt gemeinsam mit dem Think Tank Vorbehaltsaufgaben eine Grundlegung und Einordnung zum neuen Vorbehaltsrecht heraus.

Bereits seit 2020 gilt das Pflegeberufegesetz, in dem auch das neue Vorbehaltsrecht der Pflegeberufe geregelt ist. Festgelegt ist dadurch erstmals, dass nur noch Pflegefachpersonen den Pflegebedarf von Menschen feststellen und individuelle Pflegeprozesse von kranken und pflegebedürftigen Menschen organisieren und verantworten dürfen. Dies dient in erster Linie dem Patientenschutz und der Sicherung der Pflegequalität. Das Problem ist, dass es noch weithin unbekannt ist und sich kaum jemand daran hält. Ein Autor:innenkollektiv aus Pflegewissenschaftler:innen, Pflegerechtler:innen, die im Think Tank Vorbehaltsaufgaben zusammenarbeiten, und weiteren Expert:innen hat eine umfassende Handreichung zur Grundlegung und Einordnung der Vorbehaltsaufgaben zusammengestellt. Diese wurde jetzt von der Deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP) herausgegeben.

Die Handreichung trägt den Titel „Vorbehaltsaufgaben der Pflege – Pflegewissenschaftliche und pflegerechtliche Grundlegung und Einordnung und steht kostenlos zum download zur Verfügung.

⇒ Informationen und Kontakt zum Think Tank Vorbehaltsaufgaben: vorbehaltsaufgaben-pflege.de

⇒ kostenloser Download [pdf] der Publikation: dg-pflegewissenschaft.de