Am 05. und 06. März 2015 trafen sich im Klinikum am Weissenhof die Vertreter der Verbände der psychiatrischen Pflege.
In diesem Rahmen ist die Entscheidung für die Formulierung der Weinsberger Erklärung der psychiatrisch-pflegerischen Fachverbände als offener Brief zur geplanten Aufhebung der Psych-PV zum 1. Januar 2019 getroffen worden.
Eine Kurskorrektur hinsichtlich des Entgeltsystems ist aus Sicht einer regionalen psychiatrischen oder psychosozialen (Pflicht-)Versorgung dringend erforderlich. Das bedeutet u.a. auch die notwendige normative Strukturqualität (Personal) zu gewährleisten, die den Bedarf und die Bedürfnisse von Betroffenen und Angehörigen zur Grundlage macht.
Im Sinne einer personenzentrierten psychiatrischen Versorgung ist eine trialogisch besetzte Beratungskommission zu fordern, die mit möglichst geringem finanziellem Aufwand die Veränderungen kritisch und konstruktiv begleitet sowie die jeweilige Sicht fachkompetent vertritt.
Eine Erneuerung der Psych-PV ist daher ein Schritt, die Versorgungsqualität zu sichern. Mit der Erneuerung müssen verschiedene Elemente mit Bedacht werden. Die Psych-PV muss modernisiert werden, damit die Evidenzlage von heute sich im Personalbedarf wiederspiegelt. Auch muss die novellierte Psych-PV Kontrollmechanismen vorsehen, damit die Umsetzung bis ins einzelne Krankenhaus überprüft werden kann. Darüber hinaus kann eine novellierte Psych-PV weiter zur Budgetfindung dienen. Eine Personalvorgabe ohne Verbindung zum Entgelt bringt nicht lösbare Probleme mit sich.