Bedeutung des PsychVVG für die Psychiatrische Pflege

Stellungnahme der DFPP und BFLK zur Verabschiedung des PsychVVG am 11.11.2016

Am 10. November 2016 hat der Bundestag das PsychVVG verabschiedet und eine wegweisende Entscheidung zur zukünftigen Finanzierung der psychiatrischen Krankenhausbehandlung getroffen. Vorausgegangen ist erhebliche Kritik an dem ursprünglich zur Modernisierung der Finanzierung vorgesehene PEPP, das die Personalbemessung gänzlich abgeschafft hätte. Nur in einer konzertierten Aktion aller psychiatrischen Fachverbände, unter Beteiligung der hier unterzeichnenden Berufsverbände der Psychiatrischen Pflege, konnte es zu einer Neuausrichtung der Gesetzgebung kommen. Wichtige Forderungen für die Berücksichtigung der Belange der Psychiatrischen Pflege konnten durchgesetzt werden. Im Besonderen die Sicherstellung einer angemessenen Personalbemessung und auch der Nachweis deren tatsächlichen Beschäftigung.

Aus unserer Sicht sind folgende vier Punkte des Gesetzes von besonderer Relevanz für die Psychiatrische Pflege:

1. Grundlage der Budgetfindung

2. Gleichstellung von stationsäquivalenter und stationärer Behandlung

3. Die Nachweispflicht für erforderliches Personal

4. Soziotherapie wird aufgewertet


⇒ zur vollständigen Stellungnahme [pdf]